Garantiebedingungen und Richtlinien

PROMOTECH Deutschland

1. Vorwort

Vielen Dank, dass Sie sich für ein Gerät von PROMOTECH entschieden haben. Unsere Produkte sind hochwertige Maschinen, die speziell für den professionellen Einsatz entwickelt und gefertigt wurden.

Um eine sichere und optimale Nutzung des Geräts zu gewährleisten, lesen Sie diese Garantiebedingungen sowie die Bedienungsanleitung sorgfältig durch. Nur so können Sie alle Funktionen des Geräts vollständig nutzen.

PROMOTECH-Geräte dürfen ausschließlich von qualifizierten Technikern oder von Personen mit entsprechender technischer Erfahrung im Umgang mit solchen Maschinen betrieben werden.

2. Bedienungsanleitung

Die Bedienungsanleitung ist ein wichtiger Bestandteil des PROMOTECH-Produkts. Sie enthält alle notwendigen Informationen zur sicheren Inbetriebnahme, zur richtigen Bedienung sowie zu wichtigen Sicherheitsmaßnahmen und zur Wartung der Maschine.

Die Anleitung muss stets in der Nähe der Maschine aufbewahrt werden, damit sie jederzeit verfügbar ist. Alle Personen, die mit der Bedienung, der Störungsbeseitigung oder der Wartung der Anlage betraut sind, müssen die Bedienungsanleitung vor der Arbeit sorgfältig lesen und die darin enthaltenen Hinweise beachten.

Es ist außerdem sehr wichtig, die Bedienungsanleitung dauerhaft aufzubewahren. Wird die Maschine an einen anderen Besitzer weitergegeben, muss die Anleitung unbedingt mit übergeben werden, damit auch zukünftige Nutzer die Maschine sicher und korrekt bedienen können.

3. Haftungsausschluss

Alle technischen Informationen, Daten und Anweisungen zur Inbetriebnahme, Bedienung und Wartung der Maschine entsprechen dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Dokumentation.

Der Hersteller übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verletzungen, die entstehen durch:

  • Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung
  • Verwendung des Produkts außerhalb seines vorgesehenen Einsatzbereichs
  • unsachgemäße Reparaturen
  • eigenmächtige Änderungen am Gerät
  • Verwendung nicht zugelassener Ersatzteile, Zubehörteile, Werkzeuge oder Schmiermittel

4. Grundlegende Sicherheitshinweise

Beim Betrieb von PROMOTECH-Maschinen sind folgende Sicherheitsregeln einzuhalten:

  • Die Maschine darf nicht in entflammbaren oder explosionsgefährdeten Umgebungen eingesetzt werden, außer es handelt sich um ATEX-zertifizierte Geräte.
  • Personen mit eingeschränkten körperlichen, geistigen oder motorischen Fähigkeiten dürfen die Maschine nur unter Aufsicht einer verantwortlichen Person bedienen.
  • Minderjährige dürfen die Maschine nicht bedienen.
  • Reparaturen dürfen ausschließlich durch eine von PROMOTECH autorisierte Servicestelle oder Werkstatt durchgeführt werden.

Unsachgemäße Reparaturen können zu erheblichen Gefahren für den Benutzer führen.

5. Garantiebedingungen

PROMOTECH gewährt für seine Produkte eine Garantie von zwei Jahren (24 Monaten) ab dem Verkaufsdatum an den Endverbraucher. Innerhalb dieses Zeitraums garantiert der Hersteller, dass die Produkte bei normalem Gebrauch im Einschichtbetrieb frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind.

Für Schweiß- und Schneidwagen sowie für Drahtvorschubausleger gilt eine verlängerte Garantiezeit von drei Jahren (36 Monaten) ab dem Verkaufsdatum an den Endverbraucher.

Elektronische Bauteile, die in den Produkten verbaut sind, unterliegen ebenfalls einer Garantie von zwei Jahren (24 Monaten) ab Verkaufsdatum. Für Batterien – sofern im Produkt enthalten – gilt eine Garantie von zwei Jahren (24 Monaten) ab dem Herstellungsdatum.

Im Falle eines Defekts innerhalb der Garantiezeit übernimmt der Hersteller die Reparatur des Produkts, um den funktionsfähigen Zustand vor dem Ausfall wiederherzustellen. Die Garantie umfasst jedoch keine Arbeitskosten oder zusätzliche Aufwendungen, die beispielsweise durch Demontage, Remontage oder den Versand des Produkts entstehen können. Der Austausch einzelner Komponenten führt nicht zu einer Verlängerung der ursprünglichen Garantiezeit.

Wird im Rahmen der Garantie ein Produkt oder ein Bauteil ersetzt, geht das Ersatzteil in das Eigentum des Kunden über, während das ausgetauschte Teil Eigentum von PROMOTECH wird.

Für die Bearbeitung eines Garantieanspruchs behält sich PROMOTECH das Recht vor, zusätzliche Informationen zu den Betriebsbedingungen des Produkts anzufordern. Außerdem muss die Seriennummer des Produkts zum Zeitpunkt der Reklamation gut lesbar sein. Die Seriennummer befindet sich auf dem Typenschild des jeweiligen Produkts.

Einschränkungen der Garantie

Die Garantie gilt nicht für Schäden oder Defekte, die durch unsachgemäße Nutzung, äußere Einflüsse oder normale Abnutzung entstehen. Insbesondere erstreckt sich die Garantie nicht auf Mängel, die auf natürliche Abnutzung von Bauteilen zurückzuführen sind.

Ebenso sind Schäden ausgeschlossen, die durch den Anschluss der Maschine an eine falsche oder fehlerhafte Netzspannung entstehen. Dazu gehören auch Spannungsspitzen, die außerhalb der technischen Spezifikationen des Geräts liegen. Schäden aufgrund eines falschen Gasdrucks oder durch eine Überlastung der Maschine fallen ebenfalls nicht unter die Garantie.

Die Garantie deckt außerdem keine Schäden ab, die während des Transports oder durch unsachgemäße Lagerung entstehen. Gleiches gilt für Schäden infolge von Feuer oder natürlichen Ereignissen wie Blitzschlag oder Überschwemmung.

Darüber hinaus besteht kein Garantieanspruch bei Defekten, die durch den Betrieb der Maschine ohne ordnungsgemäßen Erdungsanschluss entstehen. Auch Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung, durch Kontakt von Motor, elektrischen Bauteilen oder elektronischen Komponenten mit Wasser oder durch die Bedienung der Maschine durch ungeschultes Personal verursacht werden, sind von der Garantie ausgeschlossen.

Ausschlüsse der Garantie

Die Garantie umfasst ausschließlich die Reparatur oder den Austausch von Bauteilen aufgrund von Material- oder Herstellungsfehlern. Kosten, die im Zusammenhang mit der Fehlersuche oder der Diagnose eines Defekts entstehen, sind von der Garantie ausgeschlossen. Dazu zählen insbesondere Aufwendungen für Serviceeinsätze, direkte oder indirekte Reisekosten, Tagegelder sowie mögliche Unterkunftskosten.

Von der Garantie ausgenommene Teile

Bestimmte Bauteile und Komponenten sind aufgrund ihres natürlichen Verschleißes oder ihrer Funktion als Zubehörteile von der Garantie ausgeschlossen. Diese Teile unterliegen einer regelmäßigen Nutzung und müssen je nach Einsatz und Beanspruchung gewartet oder ersetzt werden. Gemäß den Garantiebedingungen sind daher folgende Komponenten nicht durch die Garantie abgedeckt:

Bei Bohrmaschinen betrifft dies unter anderem Bürsten, Aufnahmedorne, elektromagnetische Grundplatten, Keile, Kühlsysteme, Rotoren und Statoren sowie Pneumatik Anschlüsse und Pneumatik Kabel. Auch Werkzeuge und sonstiges Zubehör sind von der Garantie ausgeschlossen.

Bei Kantenfräsmaschinen fallen Bürsten, Fräsköpfe, Werkzeughalter, Rotoren, Statoren, die Plattenbasis sowie Vorschubräder nicht unter die Garantie. Ebenso sind Werkzeuge und Zubehörteile ausgeschlossen.

Bei Schweißwagen sind insbesondere die Antriebsräder sowie verschiedene Zubehörteile von der Garantie ausgenommen. Dazu gehören unter anderem ursprünglich montierte Brennerhalter, Klemmen, Stangen und vergleichbare Komponenten.

Bei Stanzmaschinen sind Werkzeuge, Hydraulikschläuche, Gehäuse, Griffe sowie Kondensatoren von der Garantie ausgeschlossen.

Bei Schweißpositionierern gilt der Garantieausschluss insbesondere für die Drehtischbaugruppen.